Hauptinstrument des Coaching ist das Gespräch. Darin werden Sachfragen, Reaktionen im sozialen Umfeld, das Verhalten, die Gefühle und Einstellungen der Existenzgründer, Ziele, Strategien, Konflikte und Widerstände erläutert. Dies kann einerseits face – to – face im persönlichen Gespräch, aber auch online geschehen.
Auch der Online-Kontakt per email und postalisch ist angedacht.
Es kommt somit alles zur Sprache, was mit den Aufgaben des Existenzgründers, mit seiner Person und Performance, seinem Sinnbild und seinem Selbstmanagement zusammen hängt.
In unserer Rolle als Coach verstehen wir uns somit auch als Supervisor, Mentor, Trainer und Berater, und kommen somit unserer Hauptfunktion, dem „sozialen Spiegel“ grundlegend nach. Unsere Tätigkeit basiert auf dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“, also der Bewältigung der täglichen unternehmerischen Aufgaben.
Coaching baut auf Vertrauen und einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Berater, also dem Begleitenden, und dem Existenzgründer auf.
Die Anforderungen an den Existenzgründer sind hoch. Wochenarbeitszeiten von 50 und weitaus mehr Stunden werden zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein. Existenzgründer, mehr noch Existenzgründerinnen, müssen die oft harten Lasten von Beruf und Familie schultern.
Trotz intensiver Anstrengung kommen manche ins Stolpern. Die Erfahrung zeigt aber, daß zwei von drei Existenzgründern die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen. Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen.
Nur bis dahin ist es ein langer Weg, der sicherlich im Vorfeld Anlaß genug gibt, den Existenzgründer auf diesem, seinem Weg, zu begleiten.
Die oberste Maxime für den zu begleitenden Weg ist die Existenzsicherung, das schnelle und ökonomische Erreichen gemeinsam definierter Ziele, die auch zukunftsorientiert und somit langfristig von Bestand sind.
Darüber hinaus bedarf es der gemeinsamen Markt- und Konkurrenzanalyse, um – „die Konkurrenz im Auge“ – sich weitestgehend „konkurrenzlos“ zu machen. Dergestalt ist es von großer Notwendigkeit, auch – bereits nach erfolgter Existenzgründung – gemeinsam Nischen an den diversen Märkten unseres Landes zu suchen, diese zu erkennen, zu fixieren, um auch den „somit alternativen Weg der Existenzgründung“ sicher und zukunftsorientiert beschreiten zu können.
Die nachfolgende inhaltliche Listung wurde bewußt nicht in einer sonst üblichen Sachreihenfolge dokumentiert, sondern „wahllos“ erstellt. Dies aus dem Grunde, da ein „konstruierter Fahrplan“ nicht immer von Vorteil ist, weil im Vorfeld nur ein reiner Planungscharakter erahnt werden kann, jedoch dies in keiner Abhängigkeit mit der zu beratenden Person, die individuelle Ansprüche an den Beratenden richtet.
Im übrigen erhebt die nachfolgende Listung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sind jedoch mit dem Klientel wie nachfolgend vereinbart.
Förderung für spezielle Zielgruppen (ExistenzgründerInnen)
Seit dem 1. Oktober 2008 existiert eine strukturierte Beratungsförderung, welche über die KfW zu beantragen ist.
Diese Beratungsförderung nennt sich Gründercoaching Deutschland und ist der Nachfolger des bisherigen Coaching gemäß des § 2 der Richtlinien des Europäischen Sozialfonds Deutschland.
Das Coaching wird ebenfalls durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Beantragen können diese Förderung Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen, dessen Gründung oder Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Eine Beratung vor der Gründung kann jedoch nicht gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung oder Maßnahmen und Beratungen, welche mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Existenzgründer, die überwiegend im Bereich Rechtsberatung, Versicherungsvermittlung oder Steuerberatung, Ausarbeitung von Verträgen, Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten oder der Erstellung von EDV-Software zum Inhalt haben, sind von dieser Förderung ebenfalls ausgeschlossen.
Beantragt werden kann die begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.
Einen Zuschuss erhalten können Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für eine Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird. Dieser soll Existenzgründerinnen und Existenzgründer auf dem Weg in eine nachhaltige Selbstständigkeit unterstützen.
Nähere Informationen unter: www.kfw-mittelstandsbank.de und www.nbank.de.
(Angaben ohne Gewähr)