WUTH-CONSULTING
          Kanzlei für Existenzgründungs- und Unternehmensberatung, Unternehmenssanierung, Restrukturierung und Insolvenzvermeidung

          Christiane Wuth
          Inhaberin / Betriebswirtin

Akkreditierungen / Mitgliedschaften:

  • GründerCoaching Deutschland
  • Gründungs- coaching der NBank
  • KfW Mittelstandsbank
  • NBank
  • BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • bga – bundesweite gründerinnen agentur
  • Beratungs-
    programm Wirtschaft (BPW) NRW
  • diverse
    BA- und Kammer- Zulassungen
  • Wirtschafts-
    förderung in Nienburg (WIN)
  • DEHOGA
  • Xing

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 mit Genehmigung der
  Nds. Staatskanzlei

Akkreditiert sowohl für das GründerCoaching Deutschland als auch GründungsCoaching der NBank ... sowie Projektbetreuer "Runder Tisch" und "Turn Around Beratung" der KfW-Mittelstandsbank und NBank +++

Fachkundige Stellungnahme

Fördermittelbeantragung bei der Bundesagentur für Arbeit

Für die Übergangsphase aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit muß Ihnen die für Sie zuständige Arbeitsagentur einen sogenannten „Gründungszuschuß“ gewähren.*

WuCard_Exi2008_FotoIn den ersten neun Monaten nach dem Start in die Selbständigkeit erhalten die GründerInnen neben den Leistungen ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (AlG I) eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, um sich so in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können.

Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite – sich anschließende – Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen.In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung an den Gründer/die Gründerin gezahlt.

Allerdings müssen die JungunternehmerInnen vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

Um diese Förderungen zu erhalten, benötigen Sie die eine Beurteilung Ihres Vorhaben durch eine „Fachkundige Stelle“. Hierfür steht Ihnen die WUTH-CONSULTING gern und hilfreich zur Verfügung.

Zur Erstellung der fachkundigen Stellungnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag der Agentur für Arbeit „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Dieses Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Arbeitsagentur.
  • Konzept/Businessplan Ihres Gründungsvorhabens; bestehend aus:
      • Beschreibung des Gründungsvorhabens
      • Lebenslauf (Tabellarisch)
      • Ertragsvorausschau für 3 Jahre
      • Liquiditätsplan
      • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
      • Evtl. Begründung einer zurückliegenden Geschäftsaufgabe.

Die Stellungnahme der WUTH-CONSULTING erfolgt objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen, stützt sich ausschließlich auf Angaben unserer Mandanten.

Gerne unterstützen wie Sie auch bei der Erstellung der zuvor beschriebenen Dokumente und Unterlagen.

Nach unseren einschlägigen Erfahrungen erhöhen sich die Erfolgschancen Ihres Gründungsvorhabens deutlich.

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns!

Wir erstellen auch Konzepte und Finanzpläne für alle Branchen; ebenfalls für Banken und Behörden

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WUTH-CONSULTING - Inh. Christiane Wuth
Tel. +49 (0) 5723 - 9 89 60 96 // Fax +49 (0) 5723 - 9 89 60 97 // Mobil +49 (0) 172 - 4 36 36 33
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