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WUTH-CONSULTING Inh.: Christiane Wuth, Betriebswirtin Hinter den Höfen 5, 31542 Bad Nenndorf
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: Juli 2009)
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gültigkeit der Bedingungen
Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend, insbesondere sind die Bedingungen Bestandteil aller Angebote für Beratungen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Verträge nicht unbedingt der Schriftform bedürfen, sondern auch mündlich zustande kommen können. Im Weiteren verweisen wir auf die Rechtsgrundlagen der §§ 433 und 631 BGB in Verbindung mit § 116 ff. BGB.
§ 3 Angebote und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Mandant acht Wochen lang gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns entweder mündlich oder schriftlich bestätigt wird, oder durch Vorlage von in Auftrag gegebenen Arbeitsergebnissen Bestätigung erfährt. Eine schriftliche Bestätigung der Mandate durch uns ist nicht erforderlich (vgl. Abs. 1). Der Mandant kann unseren Leistungen jedoch - nach Vorlage der Ergebnisse - innerhalb von 6 Werktagen schriftlich (per eingeschriebenem Brief) widersprechen. Im anderen Falle gilt der Auftrag als erteilt und unsererseits als bestätigt (vgl. hierzu auch die Ausführung des § 346 ff. HGB.)
Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 4 Preise / Abrechnungseinheiten
Soweit eine längere Auftragsfrist als 4 Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO. Die Preise unserer Beratungstätigkeiten orientieren sich an der Ortsüblichkeit für beratende Freiberufler. Zu den Preisen kommt die MwSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Hinweis zur Preisanpassung:
WUTH-CONSULTING behält sich eine angemessene Preisänderung für den Fall vor, dass nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. WUTH-CONSULTING weist dies auf Verlangen nach. Zur Vereinfachung der Zeiterfassung und der damit verbundenen Abrechnung wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Stunden-Beratungen (60 Minuten) in 4 Erfassungs- und Abrechnungseinheiten zu jeweils 15 Minuten aufgeteilt sind.
Jede angebrochene Beratungseinheit wird als volle Einheit zu 15 Minuten abgerechnet. Anders lautende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
§ 5 Verpflichtung zur Leistung
Wir verweisen diesbezüglich auf den § 241 ff. BGB.
§ 6 Wechsel der Berater
Auch wenn mündlich und/oder schriftlich vereinbart wurde, dass ein bestimmter Berater seine Arbeit im Hause unserer Mandanten wahrnimmt, kann von uns jederzeit ein adäquater Partner zur Beratung abgestellt werden. Diese Änderung wird dem Mandanten zur Kenntnis gebracht. Eine Aufkündigung des Mandates gilt aus diesem Grunde als nicht anerkannt.
§ 7 Rabatte/Mengenkontingente
Die von uns durchgeführte Rabattierung orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen Bestimmungen des Rabattgesetzes. Besondere Vergünstigungen und Vereinbarungen werden nur unter Vorbehalt des Widerrufes getroffen und begründen sich auf dem Umfang, der Zeitdauer und der Zuendeführung eines Mandates.
§ 8 Vorauszahlungsvereinbarungen
In der Regel werden bei Beratungsleistungen Vorauszahlungen in Höhe von einem Drittel bis zur Hälfte bei Auftragserteilung, im weiteren ein weiteres Drittel bzw. ein Viertel bei hälftiger Bearbeitung fällig gestellt. Ein letztes Drittel bzw. Viertel zum Abschluß der Auftragstätigkeit. Ein Recht auf Verzinsung der seitens des Mandanten geleisteten Vorauszahlung besteht grundsätzlich nicht.
§ 9 Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
Wir sind berechtigt, die Leistungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von höherer Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 10 Rücktrittsrecht
Die Annahme des Auftrages erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Käufer kreditfähig ist. Bei mangelnder Kreditfähigkeit steht und das Recht zu, ganz oder teilweise von den eingegangenen Verpflichtungen zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
§ 11 Zahlungen
Alle Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Mandanten. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen.
§ 12 Fremdleistungen
Im Falle des Bezuges von fremden Leistungen oder der Beauftragung von Subunternehmen sind die Entgelte und die daraus resultierenden Rechnungen sofort fällig gestellt (netto, ohne Abzüge).
§ 13 Verjährung
Im Zusammenhang mit den Verjährungsfristen verweisen wir hier auf die §§ 194 ff BGB.
§ 14 Vorzeitige Vertrags- bzw. Mandatskündigung
Wenn der Mandant das Vertragsverhältnis - aus welchem Grunde auch immer - vorzeitig aufkündigt bzw. beendet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir das Recht haben, alle entstandenen Kosten, Folgekosten und etwaige Schäden (durch Veranlassung weiterer Tätigkeiten) in Rechnung zu stellen. In diesem Falle sind wir gleichwohl berechtigt, gewährte Rabatte und Boni für Mengenkontingente zurückzuziehen und anhand der sonst ortsüblichen und von uns angebotenen Preise bzw. Stundensätze nachträglich abzurechnen (vgl. § 7 unserer AGB).
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des § 455 ff. BGB und des § 261 BGB (Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Mandanten bleiben die geleisteten Dienste unser Eigentum. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Verkäufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Im Zuge der Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluß jeden Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte in unmittelbaren Besitz durch das Betreten durch die Geschäftsräume des Käufers und Einsicht in dessen Geschäftsunterlagen zu verschaffen.
§ 16 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs orientieren wir uns an den gesetzlichen Ausführungen des § 284 ff. BGB. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Auskünfte ein, die erhebliche und begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn - auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit - sofort fällig. Vom Eintritt des Verzuges an, sind wir berechtigt, Verzinsung in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Mandanten, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsarbeiten zurückzuholen. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, die Arbeiten an uns oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.
§ 17 Verzinsung
Die Mindestverzinsung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 288 ff. BGB.
§ 18 Gewährleistung
Wir verpflichten uns, bei mangelhafter Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlenden Beratungsbestandteile. Regress- und Sprungregressansprüche sind – auch bei Vermögensschäden – grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 19 Haftungsbeschränkung
Im Falle unserer Beratungstätigkeit sind alle weitergehenden Ansprüche grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn der Umstand eintreten sollte, dass sich der Mandant auf Beratungsdetails entscheidend bezieht und somit mögliche Fehlentscheidungen mit Folgen für sein Haus, respektive seine Person trifft. In diesem Zusammenhang gilt grundsätzlich ausgeführt, dass unsere Beratungen, sowohl mündlich als auch schriftlich dokumentiert, unter rechtlichem Vorbehalt geschehen. Im übrigen haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 20 Rechts- und Steuerberatung
Wir schließen standesrechtlich grundsätzlich jegliche Art von Rechts- und Steuerberatung aus, auch wenn wir Kontakte zu von uns recherchierten, oder mit uns in Verbindung stehenden Rechts- und Steuerberatungsbeiständen herstellen. Es gilt grundsätzlich nicht als standesrechtlicher Verstoß, wenn wir Rechtszitationen (ohne eigene Wertung) an unsere Mandantschaft weiterleiten, oder juristisch recherchiertes Material ohne Kommentar an zuvor genanntes Klientel übergeben.
§ 21 Abtretungsverbot, Aufrechnungsverbot
Die Rechte des Mandanten aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. Die Aufrechnungen mit etwaigen Gegenforderungen des Mandanten - mit Ausnahme rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen - ist ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechtes am Honorar.
§ 22 Datenschutz/Geheimhaltung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
Beide Vertragspartner sind grundsätzlich an die Geheimhaltung gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes - in bezug auf die Weitergabe an Dritte - gehalten.
§ 23 Rechtsdienstleistungen
Im Rahmen des – seit dem 01.07.2008 – eingeführten Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bieten wir auch zulässige Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen an, insofern diese in unser Berufs- und Tätigkeitsbild gehören. Wir beziehen uns hierbei speziell auf § 5 des RDG. Zu solchen Tätigkeiten gehören mitunter Rundschreiben zu rechtlichen Themen, vornehmlich aber auch Beratungsleistungen zur Firmensanierung und zur Insolvenzvermeidung. Unsere Gesamtleistung wird also nicht als juristisch gefaßte Hauptleistung gesehen, sondern lediglich in Form einer – die Hauptsache betreffende – Nebenleistung.
Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden sind ausgeschlossen.
§ 24 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
§ 25 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – unter Kaufleuten – der Firmensitz der WUTH-CONSULTING und die damit verbundene Gerichtszuständigkeit. Diese Gerichtsstände gelten auch für Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegen, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist gleichfalls und in beiden Teilen der Ort der WUTH CONSULTING, wenn der Mandant Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Klägers zu klagen.
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